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HAFTPFLICHT
Die Privathaftpflichtversicherung zählt zu den wichtigsten freiwillig abschließbaren Versicherungen. Die Privathaftpflicht deckt nicht nur Schadenersatzansprüche (Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden) ab, sondern beinhaltet auch eine passive Rechtsschutzfunktion.
HAUSRAT / GLASVERSICHERUNG
Die Hausratversicherung dient als Absicherung für den Inhalt des Hauses bzw. der Wohnung. Der Hausrat ist in den Grundgefahren gegen Leitungswasser, Sturm/Hagel, Brand/Explosion sowie Einbruchdiebstahl abgesichert.
KFZ VERSICHERUNG
Die Kfz-Versicherung ist eine Pflichtversicherung in Deutschland, welche die Schadensersatzansprüche gegenüber Dritten deckt. Die Versicherungspflicht gilt allerdings nur für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Zusätzlicher Versicherungsschutz in Form einer Teilkasko oder Vollkasko ist optional, in den meisten Fällen aber empfehlenswert.
RECHTSSCHUTZ PRIVAT
Eine Rechtsschutzversicherung sichert Ihren Kunden gegen finanzielle Risiken bei juristischen aber auch teilweise behördlichen Streitigkeiten und Konflikten ab. Sie ist sinnvoll, da Gerichts- und Anwaltskosten schnell sehr hoch ausfallen können. Des Weiteren müssen bei einer Niederlage vor Gericht in der Regel auch die Kosten der gegnerischen Partei übernommen werden.
TIERHALTERHAFTPFLICHT
Der Tierhalter unterliegt gemäß § 833 BGB der sogenannten Gefährdungshaftung. Somit haftet er für alle Schäden, die sein Tier verursacht. Und zwar zunächst unabhängig davon, ob den Tierhalter oder das Tier dabei die Schuld trifft.
UNFALLVERSICHERUNG
Insbesondere, weil die gesetzliche Unfallversicherung nur sehr begrenzt leistet, ist es sinnvoll, privat vorzusorgen. Nur so kann die eigene – und gegebenenfalls auch die Existenz einer Familie – abgesichert werden. Sind die Unfallfolgen schwerwiegender, wachsen neben den gesundheitlichen Sorgen auch die finanziellen Nöte.
WOHNGEBÄUDE
Um seinen Traum vom Eigenheim vor den finanziellen Folgen durch Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen zu schützen, ist eine Wohngebäudeversicherung unbedingt empfehlenswert. Das Gebäude nebst seinen Nebengebäuden am Risikoort kann gegen die Grundgefahren Feuer (Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion), Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) und Sturm/Hagel versichert werden.
BETRIEBSHAFTPFLICHT GEWERBE
Die Betriebshaftpflichtversicherung bietet Versicherungsschutz für Gewerbetreibende, industrielle Unternehmen, Freiberufler und Handwerker gegen gesetzliche Haftpflichtansprüche Dritter. Der Schaden muss durch die betriebliche Tätigkeit eines Unternehmens verursacht werden.
RECHTSSCHUTZ GEWERBE
Gerade als Selbstständiger ist man in besonderer Weise einer Vielzahl von Rechtsrisiken ausgesetzt. Streitigkeiten mit Mitarbeitern, Zulieferern oder Kunden können schnell vor Gericht landen. Verfahren die in den häufigsten Fällen mit einem enormen Kostenaufwand verbunden sind. Diese Kosten können für einen Betrieb, vor allem gehäuft und auf lange Sicht, existenzbedrohend sein. Mit einer Firmenrechtsschutzversicherung decken Sie diese Risiken für Ihre Kunden ab.
VERMÖGENSSCHADENHAFTPFLICHT GEWERBE
Nicht immer entsteht durch die berufliche Tätigkeit ein Personen- und/oder Sachschaden. Es gibt Berufszweige, bei denen ein rein finanzieller Schaden beim Kunden entstehen kann, ohne dass ein Personen- und/oder Sachschaden vorausgegangen ist. Hier spricht man vom sogenannten echten Vermögensschaden.
Marco Rapp
Versicherungsmakler
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90518 Altdorf bei Nürnberg
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